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Für alle Veranstaltungen werden rechtzeitig Einladungen an die Schiedsleute gesendet. Eine Teilnahme an einer Veranstaltung ist nur dann möglich, wenn man sich termingerecht angemeldet hat. Die Teilnehmerzahl ist immer begrenzt, ein spontanes Erscheinen ohne bestätigte Anmeldung ist ausgeschlossen.
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